Asbest
Asbest ist ein natürlich vorkommendes Mineral. Es wird in Untertage- oder Übertageminen auch heute noch weltweit abgebaut. Asbest hat hervorragende technische Eigenschaften, wie zum Beispiel hohe Hitzebeständigkeit, widerstandsfähig gegen schwache Säuren und viele Chemikalien und eine hohe gewichtsspezifische Zugfestigkeit. Aus diesen Gründen hat Asbest eine breite Anwendung im Bau- und Industriebereich gefunden. Schätzungsweise wurde Asbest in ca. 4000 Bauprodukten verwendet.
Bei der Freisetzung von Asbestfasern können diese beim Einatmen in die menschliche Atemwege gelangen. Asbest ist als eindeutig krebserzeugend eingestuft. Folgende anerkannte Berufskrankehiten durch Asbest gibt es:
- Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose)
- Lungen- oder Kehlkopfkrebs
- Mesotheliom
- Lungenkrebs – Zusammenwirken von Asbestfaserstaub und polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) - erhöht das Risiko
Deshalb besteht seit 1993 ein Asbestverbot in Deutschland und in der EU seit 2005. Weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach 1993 noch asbesthaltige Produkte aus Lagerbeständen verwendet worden sind, besteht für jedes Gebäude, dass vor 1995 erbeut worden ist, ein Asbestverdacht.
Zur Zeit geht man davon aus, dass ca. 25% dieser Gebäude asbesthaltige Materialien enthalten!
Bei jegliche Renovierungs-, Sanierungs- oder Abrucharbeiten muss vorab durch einen Sachverständigen festgestellt werden, ob asbesthaltige Produkte in dem beteffenden Gebäude vorhanden sind.
„Bauliche Anlagen müssen so … beschaffen … sein, dass durch …. chemische, physikalische oder biologische Einflüsse, keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen entstehen.“ (Musterbauordnung, § 13 Satz 1) Daraus folgert: Der Bauherr trägt die Verantwortung gegenüber den Nutzern und den am Bau Beteiligten.
Vorkommen von Asbest in Baumaterialien:
In vielen Materialien, die im Baubereich verwendet wurden, sind Asbestfasern enthalten. Hier sind beispielhaft Fliesen- und Fußbodenkleber, Feuerschutzplatten und -türen, Dichtungsbänder, Fußbodenbeläge, Spritzasbest (z. B. Beton- und Stahlkonstruktionen), Rohrisolationen, asbest-haltiger Putz (Brandschutz), Asbestzementprodukte, Verkleidungsplatten, Außenfassaden, Dacheindeckungen, Lacke, Farben, Pappen z. B. in Heizungsnischen und viele mehr zu nennen.
Sanierungsarbeiten:
- Müssen im Vorfeld bei den Aufsichtsbehörden angemeldet werden.
- Dürfen nur von Firmen mit der nötigen Sach- und Fachkunde durchgeführt werden (siehe TRGS 519).
Empfehlungen BBJ:
Lassen Sie vor jegliche Arbeiten in Gebäuden die vor 1995 erstellt worden sind eine Begehung durch einen Baubiologen oder Sachverständigen durchführen. Bei verdächtigen Materialien müssen Materialproben entnommen und auf Asbest untersucht werden. Nach Asbest-Sanierungsarbeiten sind Freimessungen erforderlich.
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