Schimmelpilze Sanierung
Bei einer sach- und fachgerechten Sanierung kann auf eine Biozidmittelanwendung (oft als Desinfektion bezeichnet) zur Abtötung von Schimmelpilzen meistens verzichtet werden. Mit staubarmen Techniken werden die befallenen Bauteiloberflächen zum Beispiel abgefräst und anschließend eine Feinreinigung mit Staubsaugern mit Feinstaubfilter durchgeführt. Parallel und im Anschluss wird ein Raumluftreinigungsgerät mit Feinstaubfilter betrieben.
Nach dem Abschluss der Sanierungsarbeiten ist immer eine Freimessung durch einen unabhängigen Baubiologen oder Sachverständigen empfehlenswert. So ist sichergestellt, dass die Sanierungsarbeiten erfolgreich durchgeführt wurden oder bei Bedarf das Sanierungsunternehmen nacharbeiten muss. Fragen Sie bei den Sanierungsunternehmen nach Zertifikaten zur Schimmelpilzsanierung. Es ist wichtig, dass sich die Unternehmen und ihre Mitarbeiter regelmäßig im Bereich der Schimmelpilzsanierung weiterbilden.
Noch ein wichtiger Hinweis zur Biozidmittelanwendung bei Schimmelpilzbefall:
Immer wieder kommt es zu Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Erfordernis der Abtötung von Schimmelpilzen durch Biozidmittel. Wenn ein Schimmelpilzbefall vorhanden ist, reicht es definitiv nicht aus, diesen mit Hilfe eines Biozidmittel nur abzutöten. Auch ein abgetöteter Schimmelpilz kann weiterhin eine gesundheitliche Gefährdung für Sanierer und Raumnutzer darstellen. Zusätzlich wird die Wirkung von eventuell vorhandenen Mykotoxinen durch Biozidmittel nicht aufgehoben. Somit besteht auch durch diese weiterhin ein Gefährdungspotential für den Menschen. Es muss also auch der abgetötete Schimmelpilz durch eine Feinreinigung entfernt werden. Somit kann man sich den Schritt der Biozidmittelanwendung in den meisten Fällen sparen.
Weiterhin besteht die Gefahr, dass Inhaltsstoffe der Biozidmittel in den Räumen zurück bleiben und ein zusätzliches Gesundheitsrisiko bilden. Es hat schon Fälle gegeben, bei denen es nach der Anwendung von Biozidmitteln zu gesundheitlichen Problemen der Raumnutzer gekommen ist und letztlich wieder eine teure Schadstoffsanierung (verursacht durch das Biozidmittel) durchgeführt werden musste.
Auch das Umweltbundesamt hat auf diesen Sachverhalt in einer Stellungnahme hingewiesen.
Hausmittel wie Essig oder Spiritus sind zum Abtöten von Schimmelpilzen nicht geeignet. Für kleinere Flächen kann bei Bedarf 70%-iger Alkohol verwendet werden. Hierbei ist auf eine gute Belüftung der Räume zu achten. Achtung! Bei der Verwendung von größeren Mengen Alkohol besteht Explosionsgefahr. Bei allen Sanierungsarbeiten sind die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien (z. B. Biostoffverordnung, berufsgenossenschaftliche Regelwerke) zu beachten.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie unsere Beratung? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!